413.250.1
CH-ZH
Art. 2a : Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule
Art. 2a
9 1 Schülerinnen und Schüler mit ausserkantonalem Wohnsitz
können aufgenommen werden, wenn sie die Aufnahmebedingungen er-
füllen, freie Ausbildungsplätze vorhanden sind und eine Kostenüber-
nahme sichergestellt ist.
2 Aufnahmen, die gestützt auf ein Abkommen erfolgen, bleiben vor-
behalten.
Prüfungs-
termine