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Art. 2a : Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule

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Art. 2a

9 1 Schülerinnen und Schüler mit ausserkantonalem Wohnsitz

können aufgenommen werden, wenn sie die Aufnahmebedingungen er-

füllen, freie Ausbildungsplätze vorhanden sind und eine Kostenüber-

nahme sichergestellt ist.

2 Aufnahmen, die gestützt auf ein Abkommen erfolgen, bleiben vor-

behalten.

Prüfungs-

termine

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