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413.250.1 CH-ZH

Art. 2 : Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule

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Art. 2

1 In die 1. Klasse werden nur Schülerinnen und Schüler zuge- Altersgrenze

lassen, die das 15. Altersjahr vor dem 1. August des Eintrittsjahres nicht

vollendet haben. Für die Aufnahme in ein höheres Schuljahr gilt das

entsprechend höhere Altersjahr.10

2 In Ausnahmefällen entscheidet die Schulleitung über die Zulas-

sung.

1.7. 22 - 117

1

413.250.1 Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse – R

Ausser-

kantonaler

Wohnsitz

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