413.250.1
CH-ZH
Art. 2 : Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule
Art. 2
1 In die 1. Klasse werden nur Schülerinnen und Schüler zuge- Altersgrenze
lassen, die das 15. Altersjahr vor dem 1. August des Eintrittsjahres nicht
vollendet haben. Für die Aufnahme in ein höheres Schuljahr gilt das
entsprechend höhere Altersjahr.10
2 In Ausnahmefällen entscheidet die Schulleitung über die Zulas-
sung.
1.7. 22 - 117
1
413.250.1 Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse – R
Ausser-
kantonaler
Wohnsitz