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Art. 5 : Reglement für Sprachaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der kantonalen Mittelschulen (Sprachaufenthaltsreglement)

: Sprachaufenthaltsreglement
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Art. 5 : Sprachaufenthaltsreglement

Der Wiedereintritt nach einem nicht bewilligten Sprachauf-

enthalt oder bei Nichterfüllen der Auflage gemäss § 3 Abs. 3 erfolgt

nach den Bestimmungen der entsprechenden Aufnahmereglemente.

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