413.232
CH-ZH
Art. 5 : Reglement für Sprachaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der kantonalen Mittelschulen (Sprachaufenthaltsreglement)
: Sprachaufenthaltsreglement
Art. 5 : Sprachaufenthaltsreglement
Der Wiedereintritt nach einem nicht bewilligten Sprachauf-
enthalt oder bei Nichterfüllen der Auflage gemäss § 3 Abs. 3 erfolgt
nach den Bestimmungen der entsprechenden Aufnahmereglemente.