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Art. 4 : Reglement für Sprachaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der kantonalen Mittelschulen (Sprachaufenthaltsreglement)

: Sprachaufenthaltsreglement
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Art. 4 : Sprachaufenthaltsreglement

1 Nach einem Quartals- oder Semesteraufenthalt kehrt die Wiedereintritt

Schülerin oder der Schüler in die angestammte Klasse zurück.

a. Ohne Auf-

2 Nach einem Jahresaufenthalt kehrt die Schülerin oder der Schüler nahmeprüfung

in eine Klasse derjenigen Stufe zurück, in der sie oder er im Zeitpunkt

der Abreise war. Beträgt der Notendurchschnitt des letzten Semester-

zeugnisses vor der Abreise mindestens 4,75, kann die Schülerin oder

der Schüler in die angestammte Klasse zurückkehren.

1. 4. 12 - 76

1

413.232

Sprachaufenthaltsreglement

b. Mit Auf-

nahmeprüfung

Leistungs-

nachweis

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