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Art. 2 : Reglement für Sprachaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der kantonalen Mittelschulen (Sprachaufenthaltsreglement)

: Sprachaufenthaltsreglement
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Art. 2 : Sprachaufenthaltsreglement

1 Die Schulleitung entscheidet über Gesuche um Bewilligung Gesuch

eines Sprachaufenthalts.

2 Sie legt die Termine für die Einreichung der schriftlich eingereich-

ten Gesuche fest.

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