413.232
CH-ZH
Art. 2 : Reglement für Sprachaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der kantonalen Mittelschulen (Sprachaufenthaltsreglement)
: Sprachaufenthaltsreglement
Art. 2 : Sprachaufenthaltsreglement
1 Die Schulleitung entscheidet über Gesuche um Bewilligung Gesuch
eines Sprachaufenthalts.
2 Sie legt die Termine für die Einreichung der schriftlich eingereich-
ten Gesuche fest.