413.232
CH-ZH
Art. 1 : Reglement für Sprachaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der kantonalen Mittelschulen (Sprachaufenthaltsreglement)
: Sprachaufenthaltsreglement
Art. 1 : Sprachaufenthaltsreglement
Der Sprachaufenthalt dauert ein Semester oder ein Jahr. Im Dauer
Rahmen des zweisprachigen Maturitätsgangs ist ein Quartalsaufent-
halt möglich.