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Art. 1 : Reglement für Sprachaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der kantonalen Mittelschulen (Sprachaufenthaltsreglement)

: Sprachaufenthaltsreglement
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Art. 1 : Sprachaufenthaltsreglement

Der Sprachaufenthalt dauert ein Semester oder ein Jahr. Im Dauer

Rahmen des zweisprachigen Maturitätsgangs ist ein Quartalsaufent-

halt möglich.

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