Beschluss des Regierungsrates über die Einführung von Gymnasialklassen für musisch und sportlich besonders begabte Jugendliche
Gesetzestext (1 Artikel)
413.231
Beschluss des Regierungsrates
über die Einführung von Gymnasialklassen
für musisch und sportlich besonders begabte
Jugendliche
(vom 20. Oktober 1999)1
Der Regierungsrat beschliesst
I. 1 Der Kanton führt ab Schuljahr 2000/01 Klassen für musisch
und sportlich besonders begabte Jugendliche (K+S Klassen).
2 Das Mathematisch-naturwissenschaftliche Gymnasium der Kan-
tonsschule Rämibühl Zürich wird mit der Führung der K+S Klassen
beauftragt.
II. In der Einführungsphase (bis Ende des Schuljahres 2004/05)
werden höchstens zwei Klassen mit maximal je 24 Schülerinnen und
Schülern pro Jahrgang gebildet.
III. Im Aufnahmeverfahren findet zusätzlich zur ordentlichen Auf-
nahmeprüfung eine Eignungsabklärung zum musischen oder sportlichen
Bereich statt. Diese erfolgt durch eine Kommission aus Fachleuten und
Lehrpersonen, die der Schulleitung Antrag stellt. Die Schulleitung ent-
scheidet aufgrund der Aufnahmeprüfung, der Eignungsabklärung und
nach Massgabe der verfügbaren Plätze über die Aufnahme oder Nicht-
aufnahme.
IV. Zur Finanzierung der über die Schülerpauschale hinaus gehen-
den Mehrkosten wird für den Besuch der K+S Klassen ein Schulgeld
von Fr. 1400 pro Jahr erhoben.
V. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
1 OS 55, 502.
1.7.00 - 29
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