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Art. 3 : Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

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Art. 3

3 Für Bewerber, die italienische Schulen durchlaufen haben,

wird die «Licenza di scuola media» vorausgesetzt. Für den Eintritt in

die 1. Klasse setzt der Erziehungsrat die obere Altersgrenze fest.

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