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Art. 24 : Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

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Art. 24

Der Schulleiter führt den Vorsitz. Der Lehrerkonvent gibt

sich – soweit erforderlich – ein Geschäftsreglement. Zur Behandlung

wichtiger Geschäfte kann er Kommissionen bestellen.

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Liceo artistico – Reglement

d) Förderverein (Consiglio del Liceo artistico)

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