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Art. 23 : Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

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Art. 23

Alle am Liceo artistico tätigen Lehrkräfte bilden den Lehrer-

konvent. Der Rektor der Kantonsschule Freudenberg kann den

Sitzungen des Konvents beiwohnen. Der Lehrerkonvent berät die

Schulleitung, behandelt Probleme des Unterrichts, der Schülerschaft

und der Lehrerschaft und stellt der Aufsichtskommission des Liceo

artistico Anträge. Auf Einladung der Aufsichtskommission des Liceo

artistico oder der Schulleitung hat er Vorschläge zu prüfen oder Gut-

achten abzugeben.

Der Konvent des Liceo artistico behandelt spezifische Geschäfte

seiner Schule. Zur Behandlung allgemeiner Geschäfte tagt er gemein-

sam mit dem Konvent der Kantonsschule Freudenberg.

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