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Art. 2 : Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

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Art. 2

5 Das Liceo artistico führt in einem fünfjährigen zweisprachigen

und bikulturellen Ausbildungsgang zum schweizerisch anerkannten

Maturitätsabschluss des musischen Profils, welcher als Diplom einer

italienischen fünfjährigen Maturità artistica anerkannt wird und zur

Fortsetzung der Studien in Italien berechtigt. Der Maturitätsabschluss

gibt Zugang zu sämtlichen Schweizer und italienischen Hochschulen

und zu den italienischen Kunstakademien sowie auch zu den andern

italienischen Schulen des tertiären Bildungsganges.

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