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413.228 CH-ZH

Art. 17 : Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

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Art. 17

Im besonderen kommen der Aufsichtskommission des Liceo

artistico die folgenden Aufgaben zu

a) Sie beaufsichtigt den Unterricht und die Führung der Schule;

b) Sie überwacht den Vollzug der gesetzlichen Vorschriften, Verord-

nungen und Reglemente;

c) Sie erlässt die notwendigen Vorschriften und Weisungen, soweit

diese in ihre Kompetenz fallen;

d) Sie unterstützt den Schulleiter in der Leitung der Schule;

e) Sie stellt Antrag an den Erziehungsrat für

die Wahl des Schulleiters, der Hauptlehrer und der ständigen

Lehrbeauftragten III und IV,

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Liceo artistico – Reglement

– die Änderung des Lehrplans und der übrigen Erlasse für die

Schule,

– die Schaffung und Aufhebung von Lehrstellen;

f) Sie erledigt Rekurse gegen Entscheide der Schulleitung und des

Lehrerkonvents.

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