Art. 17 : Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich
Art. 17
Im besonderen kommen der Aufsichtskommission des Liceo
artistico die folgenden Aufgaben zu
a) Sie beaufsichtigt den Unterricht und die Führung der Schule;
b) Sie überwacht den Vollzug der gesetzlichen Vorschriften, Verord-
nungen und Reglemente;
c) Sie erlässt die notwendigen Vorschriften und Weisungen, soweit
diese in ihre Kompetenz fallen;
d) Sie unterstützt den Schulleiter in der Leitung der Schule;
e) Sie stellt Antrag an den Erziehungsrat für
die Wahl des Schulleiters, der Hauptlehrer und der ständigen
Lehrbeauftragten III und IV,
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Liceo artistico – Reglement
– die Änderung des Lehrplans und der übrigen Erlasse für die
Schule,
– die Schaffung und Aufhebung von Lehrstellen;
f) Sie erledigt Rekurse gegen Entscheide der Schulleitung und des
Lehrerkonvents.