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Art. 16 : Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

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Art. 16

Die Aufsichtskommission des Liceo artistico versammelt

sich auf schriftliche Einladung des Vorsitzenden, so oft es die Ge-

schäfte erfordern, oder auf schriftliches Begehren von mindestens

einem Drittel der Mitglieder.

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