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Art. 12 : Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

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Art. 12

Fächerübergreifender Unterricht und Projekte dienen der

besseren Erreichung des Lehrzieles. Die Lehrer sind zur Zusammen-

arbeit verpflichtet. Wo nötig trifft der Schulleiter die erforderlichen

Anordnungen.

III. Organe

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