413.228
CH-ZH
Art. 12 : Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich
Art. 12
Fächerübergreifender Unterricht und Projekte dienen der
besseren Erreichung des Lehrzieles. Die Lehrer sind zur Zusammen-
arbeit verpflichtet. Wo nötig trifft der Schulleiter die erforderlichen
Anordnungen.
III. Organe