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Art. 10 : Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

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Art. 10

Das Schuljahr umfasst 39 Schulwochen. Zur Vertiefung des

Kunstunterrichtes können Exkursionen, Arbeitswochen und Studien-

aufenthalte im Ausland stattfinden. Diese können von der Schullei-

tung auch während der Ferienzeit angesetzt und obligatorisch erklärt

werden.

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