Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.228 CH-ZH

Art. 1 : Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (27 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1

3 An der Kantonsschule Freudenberg in Zürich besteht eine

Abteilung «Liceo artistico» (Kunstgymnasium), die vom Kanton Zürich

geführt wird. Der italienische Staat beteiligt sich durch Entsendung

von Lehrern und Zuteilung von Schulmaterial sowie im Rahmen der

Budgetmöglichkeiten durch Weiterbildungskurse für die am Liceo

tätigen Lehrkräfte oder durch finanzielle Beiträge an schuleigene

Initiativen mit gleicher Zielsetzung.

Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich Art. 2 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →