Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.228 CH-ZH

Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich

27 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (27)

Gesetzestext (27 Artikel)

3 An der Kantonsschule Freudenberg in Zürich besteht eine

Abteilung «Liceo artistico» (Kunstgymnasium), die vom Kanton Zürich

geführt wird. Der italienische Staat beteiligt sich durch Entsendung

von Lehrern und Zuteilung von Schulmaterial sowie im Rahmen der

Budgetmöglichkeiten durch Weiterbildungskurse für die am Liceo

tätigen Lehrkräfte oder durch finanzielle Beiträge an schuleigene

Initiativen mit gleicher Zielsetzung.

5 Das Liceo artistico führt in einem fünfjährigen zweisprachigen

und bikulturellen Ausbildungsgang zum schweizerisch anerkannten

Maturitätsabschluss des musischen Profils, welcher als Diplom einer

italienischen fünfjährigen Maturità artistica anerkannt wird und zur

Fortsetzung der Studien in Italien berechtigt. Der Maturitätsabschluss

gibt Zugang zu sämtlichen Schweizer und italienischen Hochschulen

und zu den italienischen Kunstakademien sowie auch zu den andern

italienischen Schulen des tertiären Bildungsganges.

3 Für Bewerber, die italienische Schulen durchlaufen haben,

wird die «Licenza di scuola media» vorausgesetzt. Für den Eintritt in

die 1. Klasse setzt der Erziehungsrat die obere Altersgrenze fest.

Für den Eintritt in die 1. Klasse ist eine Aufnahmeprüfung zu

bestehen, die in der Regel derjenigen an den übrigen Zürcher Mittel-

schulen desselben Typus entspricht. Es findet zusätzlich eine Eig-

nungsprüfung im gestalterischen Bereich statt.

Der Erziehungsrat erlässt ein Aufnahme-, ein Promotions-

und ein Maturitätsprüfungsreglement.

5 Der Erziehungsrat erlässt den Lehrplan im Einvernehmen

mit den italienischen Behörden. Er richtet sich einerseits nach den An-

forderungen des musischen Maturitätsprofils, andererseits nach den

Anforderungen einer umfassenden Kunsterziehung im gestalterischen

Bereich.

1.4.00 - 28

1

413.228

II. Unterricht

Liceo artistico – Reglement

5 Die mathematisch-naturwissenschaftlichen und die sprach-

lichen Fächer (ausgenommen Italienisch) werden in der Regel von

Schweizer Mittelschullehrern erteilt. Bildnerisches Gestalten, Italie-

nisch und Geschichte werden durch italienische und Schweizer Lehrer

erteilt. Die italienischen Lehrer werden vom Erziehungsrat nach

Rücksprache mit der Schulleitung bestätigt.

Unterrichtssprachen am Liceo artistico sind Deutsch und

Italienisch. Jeder Lehrer kann sich in der Sprache, in der er nicht

unterrichtet, verständigen.

Das Schuljahr umfasst 39 Schulwochen. Zur Vertiefung des

Kunstunterrichtes können Exkursionen, Arbeitswochen und Studien-

aufenthalte im Ausland stattfinden. Diese können von der Schullei-

tung auch während der Ferienzeit angesetzt und obligatorisch erklärt

werden.

Für Schüler mit ungenügenden Kenntnissen in der ersten

und zweiten Fremdsprache sind besondere Förderungsmassnahmen

vorgesehen.

Fächerübergreifender Unterricht und Projekte dienen der

besseren Erreichung des Lehrzieles. Die Lehrer sind zur Zusammen-

arbeit verpflichtet. Wo nötig trifft der Schulleiter die erforderlichen

Anordnungen.

III. Organe

5 Die Organe des Liceo artistico sind

a) Aufsichtskommission;

b) Schulleitung;

c) Lehrerkonvent.

2

Liceo artistico – Reglement

a) Aufsichtskommission

413.228

Die Aufsichtskommission des Liceo artistico ist eine Sub-

kommission der Aufsichtskommission der Kantonsschule Freuden-

berg. Für spezifische Belange ihrer Schule richtet sie ihre Anträge

direkt an den Erziehungsrat. Anträge, die allgemeine Belange betreffen,

gehen zuerst an die Aufsichtskommission der Kantonsschule Freuden-

berg.

Die Aufsichtskommission des Liceo artistico besteht aus

zehn Mitgliedern und setzt sich zusammen auss

dem Präsidenten und zwei Mitgliedern der Aufsichtskommission

Freudenberg,

dem Rektor der Kantonsschule Freudenberg,

dem Schulleiter des Liceo artistico,

zwei Fachleuten für die Kunsterziehung,

zwei nicht dem Lehrerkonvent angehörenden Vertretern des

Italienischen Generalkonsulates,

einem Vertreter des Lehrerkonvents (mit beratender Stimme).

Präsident der Aufsichtskommission des Liceo artistico ist von

Amtes wegen der Präsident der Aufsichtskommission der Kantons-

schule Freudenberg.

Zur Behandlung besonderer Geschäfte kann die Aufsichtskommis-

sion des Liceo artistico Fachleute beiziehen und Kommissionen bilden.

Die Aufsichtskommission des Liceo artistico versammelt

sich auf schriftliche Einladung des Vorsitzenden, so oft es die Ge-

schäfte erfordern, oder auf schriftliches Begehren von mindestens

einem Drittel der Mitglieder.

Im besonderen kommen der Aufsichtskommission des Liceo

artistico die folgenden Aufgaben zu

a) Sie beaufsichtigt den Unterricht und die Führung der Schule;

b) Sie überwacht den Vollzug der gesetzlichen Vorschriften, Verord-

nungen und Reglemente;

c) Sie erlässt die notwendigen Vorschriften und Weisungen, soweit

diese in ihre Kompetenz fallen;

d) Sie unterstützt den Schulleiter in der Leitung der Schule;

e) Sie stellt Antrag an den Erziehungsrat für

die Wahl des Schulleiters, der Hauptlehrer und der ständigen

Lehrbeauftragten III und IV,

1.4.00 - 28

3

413.228

Liceo artistico – Reglement

– die Änderung des Lehrplans und der übrigen Erlasse für die

Schule,

– die Schaffung und Aufhebung von Lehrstellen;

f) Sie erledigt Rekurse gegen Entscheide der Schulleitung und des

Lehrerkonvents.

Für Sitzungen, Teilnahme an Prüfungen und Unterrichts-

besuche werden die Mitglieder entschädigt.

b) Schulleitung

Der Schulleiter des Liceo artistico ist dem Rektor der Kan-

tonsschule Freudenberg unterstellt. Er leitet die Schule in ihren spezi-

fischen Belangen in selbständiger Verantwortung.

Der Schulleiter wird vom Regierungsrat auf Antrag des

Erziehungsrates gewählt.

Der Schulleitung steht ein eigenes zweisprachiges Sekre-

tariat zur Verfügung.

c) Lehrerkonvent

Alle am Liceo artistico tätigen Lehrkräfte bilden den Lehrer-

konvent. Der Rektor der Kantonsschule Freudenberg kann den

Sitzungen des Konvents beiwohnen. Der Lehrerkonvent berät die

Schulleitung, behandelt Probleme des Unterrichts, der Schülerschaft

und der Lehrerschaft und stellt der Aufsichtskommission des Liceo

artistico Anträge. Auf Einladung der Aufsichtskommission des Liceo

artistico oder der Schulleitung hat er Vorschläge zu prüfen oder Gut-

achten abzugeben.

Der Konvent des Liceo artistico behandelt spezifische Geschäfte

seiner Schule. Zur Behandlung allgemeiner Geschäfte tagt er gemein-

sam mit dem Konvent der Kantonsschule Freudenberg.

Der Schulleiter führt den Vorsitz. Der Lehrerkonvent gibt

sich – soweit erforderlich – ein Geschäftsreglement. Zur Behandlung

wichtiger Geschäfte kann er Kommissionen bestellen.

4

Liceo artistico – Reglement

d) Förderverein (Consiglio del Liceo artistico)

Die Organisation der Schülerschaft wird durch die Schul-

ordnung geregelt.

V. Schlussbestimmung

den Regierungsrat in Kraft.

1 OS 50, 534.

2 Genehmigt am 30. November 1988.

3 Fassung gemäss ERB vom 18. April 1995 (OS 53, 183). In Kraft seit 10. Mai

1995.

4 Aufgehoben durch ERB vom 18. April 1995 (OS 53, 183). In Kraft seit 10. Mai

1995.

5 Fassung gemäss ERB vom 11. August 1998 (OS 54, 705). In Kraft seit 2. Sep-

tember 1998.

6 Aufgehoben durch ERB vom 11. August 1998 (OS 54, 705). In Kraft seit

2. September 1998.

1.4.00 - 28

5

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →