Reglement über das schweizerischitalienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich
Inhaltsübersicht (27)
Gesetzestext (27 Artikel)
3 An der Kantonsschule Freudenberg in Zürich besteht eine
Abteilung «Liceo artistico» (Kunstgymnasium), die vom Kanton Zürich
geführt wird. Der italienische Staat beteiligt sich durch Entsendung
von Lehrern und Zuteilung von Schulmaterial sowie im Rahmen der
Budgetmöglichkeiten durch Weiterbildungskurse für die am Liceo
tätigen Lehrkräfte oder durch finanzielle Beiträge an schuleigene
Initiativen mit gleicher Zielsetzung.
5 Das Liceo artistico führt in einem fünfjährigen zweisprachigen
und bikulturellen Ausbildungsgang zum schweizerisch anerkannten
Maturitätsabschluss des musischen Profils, welcher als Diplom einer
italienischen fünfjährigen Maturità artistica anerkannt wird und zur
Fortsetzung der Studien in Italien berechtigt. Der Maturitätsabschluss
gibt Zugang zu sämtlichen Schweizer und italienischen Hochschulen
und zu den italienischen Kunstakademien sowie auch zu den andern
italienischen Schulen des tertiären Bildungsganges.
3 Für Bewerber, die italienische Schulen durchlaufen haben,
wird die «Licenza di scuola media» vorausgesetzt. Für den Eintritt in
die 1. Klasse setzt der Erziehungsrat die obere Altersgrenze fest.
Für den Eintritt in die 1. Klasse ist eine Aufnahmeprüfung zu
bestehen, die in der Regel derjenigen an den übrigen Zürcher Mittel-
schulen desselben Typus entspricht. Es findet zusätzlich eine Eig-
nungsprüfung im gestalterischen Bereich statt.
Der Erziehungsrat erlässt ein Aufnahme-, ein Promotions-
und ein Maturitätsprüfungsreglement.
Es gilt die Schulordnung der Kantonsschulen.
5 Der Erziehungsrat erlässt den Lehrplan im Einvernehmen
mit den italienischen Behörden. Er richtet sich einerseits nach den An-
forderungen des musischen Maturitätsprofils, andererseits nach den
Anforderungen einer umfassenden Kunsterziehung im gestalterischen
Bereich.
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II. Unterricht
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5 Die mathematisch-naturwissenschaftlichen und die sprach-
lichen Fächer (ausgenommen Italienisch) werden in der Regel von
Schweizer Mittelschullehrern erteilt. Bildnerisches Gestalten, Italie-
nisch und Geschichte werden durch italienische und Schweizer Lehrer
erteilt. Die italienischen Lehrer werden vom Erziehungsrat nach
Rücksprache mit der Schulleitung bestätigt.
Unterrichtssprachen am Liceo artistico sind Deutsch und
Italienisch. Jeder Lehrer kann sich in der Sprache, in der er nicht
unterrichtet, verständigen.
Das Schuljahr umfasst 39 Schulwochen. Zur Vertiefung des
Kunstunterrichtes können Exkursionen, Arbeitswochen und Studien-
aufenthalte im Ausland stattfinden. Diese können von der Schullei-
tung auch während der Ferienzeit angesetzt und obligatorisch erklärt
werden.
Für Schüler mit ungenügenden Kenntnissen in der ersten
und zweiten Fremdsprache sind besondere Förderungsmassnahmen
vorgesehen.
Fächerübergreifender Unterricht und Projekte dienen der
besseren Erreichung des Lehrzieles. Die Lehrer sind zur Zusammen-
arbeit verpflichtet. Wo nötig trifft der Schulleiter die erforderlichen
Anordnungen.
III. Organe
5 Die Organe des Liceo artistico sind
a) Aufsichtskommission;
b) Schulleitung;
c) Lehrerkonvent.
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a) Aufsichtskommission
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Die Aufsichtskommission des Liceo artistico ist eine Sub-
kommission der Aufsichtskommission der Kantonsschule Freuden-
berg. Für spezifische Belange ihrer Schule richtet sie ihre Anträge
direkt an den Erziehungsrat. Anträge, die allgemeine Belange betreffen,
gehen zuerst an die Aufsichtskommission der Kantonsschule Freuden-
berg.
Die Aufsichtskommission des Liceo artistico besteht aus
zehn Mitgliedern und setzt sich zusammen auss
dem Präsidenten und zwei Mitgliedern der Aufsichtskommission
Freudenberg,
dem Rektor der Kantonsschule Freudenberg,
dem Schulleiter des Liceo artistico,
zwei Fachleuten für die Kunsterziehung,
zwei nicht dem Lehrerkonvent angehörenden Vertretern des
Italienischen Generalkonsulates,
einem Vertreter des Lehrerkonvents (mit beratender Stimme).
Präsident der Aufsichtskommission des Liceo artistico ist von
Amtes wegen der Präsident der Aufsichtskommission der Kantons-
schule Freudenberg.
Zur Behandlung besonderer Geschäfte kann die Aufsichtskommis-
sion des Liceo artistico Fachleute beiziehen und Kommissionen bilden.
Die Aufsichtskommission des Liceo artistico versammelt
sich auf schriftliche Einladung des Vorsitzenden, so oft es die Ge-
schäfte erfordern, oder auf schriftliches Begehren von mindestens
einem Drittel der Mitglieder.
Im besonderen kommen der Aufsichtskommission des Liceo
artistico die folgenden Aufgaben zu
a) Sie beaufsichtigt den Unterricht und die Führung der Schule;
b) Sie überwacht den Vollzug der gesetzlichen Vorschriften, Verord-
nungen und Reglemente;
c) Sie erlässt die notwendigen Vorschriften und Weisungen, soweit
diese in ihre Kompetenz fallen;
d) Sie unterstützt den Schulleiter in der Leitung der Schule;
e) Sie stellt Antrag an den Erziehungsrat für
die Wahl des Schulleiters, der Hauptlehrer und der ständigen
Lehrbeauftragten III und IV,
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– die Änderung des Lehrplans und der übrigen Erlasse für die
Schule,
– die Schaffung und Aufhebung von Lehrstellen;
f) Sie erledigt Rekurse gegen Entscheide der Schulleitung und des
Lehrerkonvents.
Für Sitzungen, Teilnahme an Prüfungen und Unterrichts-
besuche werden die Mitglieder entschädigt.
b) Schulleitung
Der Schulleiter des Liceo artistico ist dem Rektor der Kan-
tonsschule Freudenberg unterstellt. Er leitet die Schule in ihren spezi-
fischen Belangen in selbständiger Verantwortung.
Der Schulleiter wird vom Regierungsrat auf Antrag des
Erziehungsrates gewählt.
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Der Schulleitung steht ein eigenes zweisprachiges Sekre-
tariat zur Verfügung.
c) Lehrerkonvent
Alle am Liceo artistico tätigen Lehrkräfte bilden den Lehrer-
konvent. Der Rektor der Kantonsschule Freudenberg kann den
Sitzungen des Konvents beiwohnen. Der Lehrerkonvent berät die
Schulleitung, behandelt Probleme des Unterrichts, der Schülerschaft
und der Lehrerschaft und stellt der Aufsichtskommission des Liceo
artistico Anträge. Auf Einladung der Aufsichtskommission des Liceo
artistico oder der Schulleitung hat er Vorschläge zu prüfen oder Gut-
achten abzugeben.
Der Konvent des Liceo artistico behandelt spezifische Geschäfte
seiner Schule. Zur Behandlung allgemeiner Geschäfte tagt er gemein-
sam mit dem Konvent der Kantonsschule Freudenberg.
Der Schulleiter führt den Vorsitz. Der Lehrerkonvent gibt
sich – soweit erforderlich – ein Geschäftsreglement. Zur Behandlung
wichtiger Geschäfte kann er Kommissionen bestellen.
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d) Förderverein (Consiglio del Liceo artistico)
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IV. Schülerschaft
Die Organisation der Schülerschaft wird durch die Schul-
ordnung geregelt.
V. Schlussbestimmung
den Regierungsrat in Kraft.
1 OS 50, 534.
2 Genehmigt am 30. November 1988.
3 Fassung gemäss ERB vom 18. April 1995 (OS 53, 183). In Kraft seit 10. Mai
1995.
4 Aufgehoben durch ERB vom 18. April 1995 (OS 53, 183). In Kraft seit 10. Mai
1995.
5 Fassung gemäss ERB vom 11. August 1998 (OS 54, 705). In Kraft seit 2. Sep-
tember 1998.
6 Aufgehoben durch ERB vom 11. August 1998 (OS 54, 705). In Kraft seit
2. September 1998.
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