413.227
CH-ZH
Art. 1 : Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, im Namen der Regierung des Kantons Zürich, und der Regierung der Italienischen Republik betreffend den Betrieb des schweizerischitalienischen Liceo Artistico Zürich
Art. 1
Die Parteien bekräftigen den Willen, beim Betrieb des
schweizerisch-italienischen Liceo Artistico zusammenzuarbeiten. Die
vom Kanton Zürich mit Unterstützung durch die italienische Partei
geführte Mittelschule bietet einen fünfjährigen, zweisprachigen und
bikulturellen Maturitätsausbildungsgang des musischen Profils an.
1.4.06 - 52
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413.227 Liceo Artistico Zürich – Vereinbarung betreffend den Betrieb