Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.222 CH-ZH

Art. 7 : Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7

Die Studierenden sind verpflichtet, den Unterricht regelmäs-

sig zu besuchen. Dies gilt auch für belegte Freifachkurse.

← Art. 6 Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene Art. 8 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →