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Art. 6 : Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene

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Art. 6

Für die Unterrichtszeiten sind die durch Anschlag bekannt

gegebenen Stundenpläne einschliesslich der jeweils von der Schul-

leitung getroffenen Anderungen massgebend.

Die Termine der übrigen Veranstaltungen werden für jedes Semes-

ter von der Schulleitung festgelegt oder genehmigt.

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