Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.222 CH-ZH

Art. 5 : Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene

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Art. 5

Das Stoffprogramm richtet sich nach dem Lehrplan. Zu Programm und

Beginn eines Semesters orientieren die Lehrpersonen jedes Faches Prüfungen

ihre Klasse über das Stoffprogramm, die schriftlichen Prüfungen und

die Art der Beurteilung der mündlichen Leistungen. Die Studierenden

haben das Recht, den Lehrpersonen Anregungen zu unterbreiten.4

Zwecks Koordination werden die Prüfungsdaten mit der Klasse

abgesprochen sowie langfristige und umfangreiche Arbeiten in eine

Terminliste eingetragen.

1.1.06-51

1

413.222 Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene

Beurteilbarkeit

Nichtbeurteil-

barkeit

Unterrichts-

zeiten

Unterrichts-

besuch

Dispensation

vom Unterricht,

Urlaub

Unterrichts-

beschwerden

Meldepflicht bei

Absenzen

Stoff nachholen

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