413.222
CH-ZH
Art. 3 : Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene
Art. 3
Der obligatorische Unterricht umfasst die Lektionen gemäss Unterrichts-
Stundenplan, Veranstaltungen wie Exkursionen, Kulturreisen, Studien- angebot
tage, Projektwochen, Thementage und weitere von der Schule bezeich-
nete Veranstaltungen. Hausaufgaben ergänzen den Unterricht.4
Zusätzlich zum obligatorischen Unterricht können Freifachkurse
angeboten werden.