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Art. 3 : Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene

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Art. 3

Der obligatorische Unterricht umfasst die Lektionen gemäss Unterrichts-

Stundenplan, Veranstaltungen wie Exkursionen, Kulturreisen, Studien- angebot

tage, Projektwochen, Thementage und weitere von der Schule bezeich-

nete Veranstaltungen. Hausaufgaben ergänzen den Unterricht.4

Zusätzlich zum obligatorischen Unterricht können Freifachkurse

angeboten werden.

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