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Art. 13 : Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene

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Art. 13

4 Wer die Schule ohne Abschluss verlässt, erhält auf Verlan- Bestätigung

gen eine Bestätigung über den Besuch der Schule.

Schulbesuch

IV. Mitbestimmung4

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