413.222
CH-ZH
Art. 10a : Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene
Art. 10a
3 Bei Dispensationen und Absenzen sind die Studierenden
verpflichtet, den versäumten Stoff nachzuholen.
2
Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene 413.222