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Art. 1 : Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene

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Art. 1

Am 23. Februar 1970 hat der Kantonsrat die Errichtung der Grundlage

Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene (KME) in Zürich be-

schlossen. Zweck, Aufbau und Organisation der Schule sind in diesem

Beschluss in den Grundzügen festgelegt.

Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene Art. 2 →

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