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CH-ZH
Art. 1 : Schulordnung für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene
Art. 1
Am 23. Februar 1970 hat der Kantonsrat die Errichtung der Grundlage
Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene (KME) in Zürich be-
schlossen. Zweck, Aufbau und Organisation der Schule sind in diesem
Beschluss in den Grundzügen festgelegt.