Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.211 MSVOEMOSM CH-ZH

Art. 8 : Mittelschulverordnung (MSV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (44 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8

1 Der Gesamtkonvent kann Bewerberinnen und Bewerber,

die von der Schulkommission in die engste Wahl einbezogen wurden,

anhören.

2 Der Gesamtkonvent unterbreitet der Schulkommission seinen

Antrag, in den weitere Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen

werden können.

3 Die Schulkommission stellt dem Mittelschul- und Berufsbildungs-

amt zuhanden der Bildungsdirektion und des Regierungsrates Antrag

auf Ernennung der Mitglieder der Schulleitung. Die Schulkommission

würdigt dabei den Antrag des Gesamtkonvents.9

4 Bei Erneuerungswahlen werden die Stellen nicht öffentlich ausge-

schrieben. Die Schulkommission holt die Stellungnahme des Gesamt-

konvents ein und stellt dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt zuhan-

den der Bildungsdirektion und des Regierungsrates Antrag.9

2

Mittelschulverordnung (MSV)

413.211

← Art. 7 Mittelschulverordnung (MSV) Art. 9 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

PB.2002.00013 · zh (§ 8 MSV)
Teacher's Reduced Employment Transfer Lawful
Referenced in the context of termination of employment relationships.