413.211
MSVOEMOSM
CH-ZH
Art. 7 : Mittelschulverordnung (MSV)
Art. 7
1 Das Sekretariat wird durch die Schule geführt.
2 Das Sekretariat trifft die administrativen und organisatorischen
Massnahmen zur Vorbereitung und Erledigung der Geschäfte der
Schulkommission.