Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.211 MSVOEMOSM CH-ZH

Art. 7 : Mittelschulverordnung (MSV)

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Art. 7

1 Das Sekretariat wird durch die Schule geführt.

2 Das Sekretariat trifft die administrativen und organisatorischen

Massnahmen zur Vorbereitung und Erledigung der Geschäfte der

Schulkommission.

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