413.211
MSVOEMOSM
CH-ZH
Art. 6 : Mittelschulverordnung (MSV)
Art. 6
1 Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt, das insbeson-
dere die Beschlüsse enthält.
2 Das Protokoll wird den Mitgliedern der Schulkommission, der
Schulleitung, der Vertreterin oder dem Vertreter der Lehrerschaft
sowie dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt zugestellt.9
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
PB.2002.00013 · zh (§ 6 MSV)
Teacher's Reduced Employment Transfer Lawful
Cited in relation to the continuation or termination of employment relationships.