Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.211 MSVOEMOSM CH-ZH

Art. 6 : Mittelschulverordnung (MSV)

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Art. 6

1 Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt, das insbeson-

dere die Beschlüsse enthält.

2 Das Protokoll wird den Mitgliedern der Schulkommission, der

Schulleitung, der Vertreterin oder dem Vertreter der Lehrerschaft

sowie dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt zugestellt.9

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

PB.2002.00013 · zh (§ 6 MSV)
Teacher's Reduced Employment Transfer Lawful
Cited in relation to the continuation or termination of employment relationships.