Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.211 MSVOEMOSM CH-ZH

Art. 39 : Mittelschulverordnung (MSV)

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Art. 39

14 Bis zur Überführung der Anstellungsverhältnisse der Lehr- Zugehörigkeit

personen gemäss § 15 der Mittel- und Berufsschullehrerverordnung² gel- zum

ten für die Teilnahme der Lehrpersonen die bisherigen Konventsordnun-

gen der Schulen.

Gesamtkonvent

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