Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.211 MSVOEMOSM CH-ZH

Art. 34 : Mittelschulverordnung (MSV)

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Art. 34

12 Das Zeugnis enthält keine Angaben zu Absenzen, Dispen-

sationen und Jokertagen. Davon ausgenommen ist der Vermerk, dass

eine Schülerin oder ein Schüler von einem Fach vollständig dispensiert

worden ist.

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