413.211
MSVOEMOSM
CH-ZH
Art. 28 : Mittelschulverordnung (MSV)
Art. 28
12 Schülerinnen und Schüler reichen das Gesuch ein bei
a. Absenzen, sobald es die Umstände erlauben,
b. Dispensationen mindestens 14 Tage im Voraus.
c. Frist