413.211
MSVOEMOSM
CH-ZH
Art. 26 : Mittelschulverordnung (MSV)
Art. 26
12 1 Schülerinnen und Schüler reichen das Gesuch um Ent- Gesuch
schuldigung einer Absenz oder um Dispensation schriftlich und unter- a. Form
zeichnet der Schulleitung oder der von ihr bezeichneten Stelle ein und
legen die von der Schulleitung bezeichneten Unterlagen bei.
2 Sie geben im Gesuch den Entschuldigungs- oder Dispensations-
grund an.
3 Bis zur Volljährigkeit ist das Gesuch durch die Inhaberin oder
den Inhaber der elterlichen Sorge oder andere Erziehungsberechtigte
zu unterzeichnen.