Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.211 MSVOEMOSM CH-ZH

Art. 26 : Mittelschulverordnung (MSV)

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Art. 26

12 1 Schülerinnen und Schüler reichen das Gesuch um Ent- Gesuch

schuldigung einer Absenz oder um Dispensation schriftlich und unter- a. Form

zeichnet der Schulleitung oder der von ihr bezeichneten Stelle ein und

legen die von der Schulleitung bezeichneten Unterlagen bei.

2 Sie geben im Gesuch den Entschuldigungs- oder Dispensations-

grund an.

3 Bis zur Volljährigkeit ist das Gesuch durch die Inhaberin oder

den Inhaber der elterlichen Sorge oder andere Erziehungsberechtigte

zu unterzeichnen.

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