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413.211 MSVOEMOSM CH-ZH

Art. 25 : Mittelschulverordnung (MSV)

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Art. 25

12 1 Als Dispensationsgründe gelten

a. vorhersehbare Abwesenheiten im Zusammenhang mit einer Krank-

heit oder einem Unfall,

b. aussergewöhnliche Ereignisse im persönlichen Umfeld,

c. hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessio-

neller Art,

d. Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen

und sportlichen Anlässen,

e. aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen schulischen,

künstlerischen oder sportlichen Begabungen,

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Mittelschulverordnung (MSV)

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f. Informationsveranstaltungen von Einrichtungen der Tertiärstufe,

Schnupperlehren oder ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung,

g. Militär-, ziviler Ersatz-, Zivilschutz- und Feuerwehrdienst.

2 Die Schulleitung kann im Einzelfall weitere besondere Umstände

als Dispensationsgründe anerkennen.

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