413.211
MSVOEMOSM
CH-ZH
Art. 15 : Mittelschulverordnung (MSV)
Art. 15
Der Gesamtkonvent ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit
der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Be-
schlüsse mit dem einfachen Mehr der Stimmen. Bei Stimmengleichheit
hat die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid.