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Art. 8 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)

: Unterrichtsreglemen
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Art. 8 : Unterrichtsreglemen

1 Während der gesamten Dauer des Obergymnasiums sind ins- Mindestdota-

gesamt mindestens acht Semesterlektionen für das Fach Informatik in tion Informatik

die Stundentafel einzusetzen.

2 Die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (KME) kann die

Dotation für das Fach Informatik angemessen reduzieren.

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