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Art. 7 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)

: Unterrichtsreglemen
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Art. 7 : Unterrichtsreglemen

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1 Während der gesamten Dauer des Obergymnasiums stehen Gesamt-

für den obligatorischen Unterricht höchstens 268 Semesterlektionen lektionenzahl

zur Verfügung.

2 Für den Bildungsgang am Liceo artistico stehen höchstens 344 Se-

mesterlektionen für den obligatorischen Unterricht zur Verfügung.

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