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413.211.2 CH-ZH

Art. 6 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)

: Unterrichtsreglemen
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Art. 6 : Unterrichtsreglemen

1 Die Stundentafel enthält im ersten Semester des ersten Schul-

jahres mindestens zwei Fächer aus Informatik, Chemie, Physik und Bio-

logie.

2

Unterrichtsreglement

413.211.2

2 Die Stundentafel enthält spätestens im ersten Semester des zwei-

ten Schuljahres folgende Fächer

a. Informatik, Chemie, Physik und Biologie sowie

b. alle in § 4 Abs. 1 genannten Fächer, die gemäss den Bestimmungen

des Bundesrates und der EDK über die Anerkennung von gymnasia-

len Maturitätsausweisen vom 16. Januar/15. Februar 1995 (MAV/

MAR) als Schwerpunktfach angeboten werden können.

B. Obergymnasium

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