413.211.2
CH-ZH
Art. 5 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)
: Unterrichtsreglemen
Art. 5 : Unterrichtsreglemen
Die Schulen können dem MINT-Bereich neben den Fächern
Mathematik, Informatik, Chemie, Physik und Biologie weitere Fächer
zuordnen. Der Bildungsrat entscheidet im Rahmen der Genehmigung
des Lehrplans und der Stundentafel über die Zulässigkeit der Zuord-
nung.