Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.211.2 CH-ZH

Art. 5 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)

: Unterrichtsreglemen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 : Unterrichtsreglemen

Die Schulen können dem MINT-Bereich neben den Fächern

Mathematik, Informatik, Chemie, Physik und Biologie weitere Fächer

zuordnen. Der Bildungsrat entscheidet im Rahmen der Genehmigung

des Lehrplans und der Stundentafel über die Zulässigkeit der Zuord-

nung.

← Art. 4 : Unterrichtsreglemen Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement) Art. 6 : Unterrichtsreglemen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →