Art. 4 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)
Art. 4 : Unterrichtsreglemen
1 Während der gesamten Dauer des Untergymnasiums gelten
folgende Mindestdotationen (in Semesterlektionen) pro Fach
Fach
Mindestdotation
Deutsch
15
Französisch
12
Englisch
10
Latein
12
Mathematik
17
Biologie
4
Chemie
2
Physik
2
Informatik
2
Geschichte
7
Geografie
7
Religionen, Kulturen, Ethik
3
Bildnerisches Gestalten
8
Musik
8
Sport
12
2 Weitere sechs Semesterlektionen müssen für Fächer aus dem Be-
reich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT)
verwendet werden.
3 Höchstens neun zusätzliche Semesterlektionen können frei in der
Stundentafel eingesetzt werden.
4 Für die K+S-Klassen kann eine gegenüber den Mindestdotationen
reduzierte Stundentafel festgesetzt werden, welche die Vorgaben zur
Fächerverteilung sinngemäss umsetzt.
c. Zuordnung
MINT-Bereich
d. Verteilung
auf Semester