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Art. 4 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)

: Unterrichtsreglemen
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Art. 4 : Unterrichtsreglemen

1 Während der gesamten Dauer des Untergymnasiums gelten

folgende Mindestdotationen (in Semesterlektionen) pro Fach

Fach

Mindestdotation

Deutsch

15

Französisch

12

Englisch

10

Latein

12

Mathematik

17

Biologie

4

Chemie

2

Physik

2

Informatik

2

Geschichte

7

Geografie

7

Religionen, Kulturen, Ethik

3

Bildnerisches Gestalten

8

Musik

8

Sport

12

2 Weitere sechs Semesterlektionen müssen für Fächer aus dem Be-

reich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT)

verwendet werden.

3 Höchstens neun zusätzliche Semesterlektionen können frei in der

Stundentafel eingesetzt werden.

4 Für die K+S-Klassen kann eine gegenüber den Mindestdotationen

reduzierte Stundentafel festgesetzt werden, welche die Vorgaben zur

Fächerverteilung sinngemäss umsetzt.

c. Zuordnung

MINT-Bereich

d. Verteilung

auf Semester

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