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Art. 2 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)

: Unterrichtsreglemen
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Art. 2 : Unterrichtsreglemen

1 Im Untergymnasium werden die Promotionsfächer gemäss Fächer

den Promotionsreglementen sowie die Fächer Sport und Religionen,

Kulturen, Ethik unterrichtet.

2 Für Schülerinnen und Schüler der Bereiche Sport und Tanz der

Kunst- und Sport-Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen

Gymnasium Rämibühl Zürich (K+S-Klassen) wird das Fach Sport nicht

unterrichtet.

3 Die Schulen können ihr Unterrichtsangebot um weitere, nicht pro-

motionsrelevante Fächer ergänzen.

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