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CH-ZH
Art. 16 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)
: Unterrichtsreglemen
Art. 16 : Unterrichtsreglemen
Dem Antrag auf Zuteilung der Maturitätsprofile, der Schwer-
punkt- und Ergänzungsfächer sowie der Schultypen an die einzelnen
Schulen, der auch andere Schulen wesentlich betrifft, ist eine Stellung-
nahme der Schulleiterkonferenz der kantonalen Mittelschulen beizu-
legen.
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Unterrichtsreglement
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6. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen