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413.211.2 CH-ZH

Art. 16 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)

: Unterrichtsreglemen
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Art. 16 : Unterrichtsreglemen

Dem Antrag auf Zuteilung der Maturitätsprofile, der Schwer-

punkt- und Ergänzungsfächer sowie der Schultypen an die einzelnen

Schulen, der auch andere Schulen wesentlich betrifft, ist eine Stellung-

nahme der Schulleiterkonferenz der kantonalen Mittelschulen beizu-

legen.

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Unterrichtsreglement

413.211.2

6. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen

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