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Art. 14 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)

: Unterrichtsreglemen
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Art. 14 : Unterrichtsreglemen

Die Gesamtzahl der Semesterlektionen des immersiven Fach-

unterrichts im Untergymnasium beträgt mindestens 12 und höchstens

18 Semesterlektionen, ohne Einrechnung des Sprachunterrichts.

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