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Art. 13 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)

: Unterrichtsreglemen
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Art. 13 : Unterrichtsreglemen

1 Der promotionswirksame Immersionsunterricht beginnt frü-

hestens nach der Probezeit.

2 Ausgenommen von dieser Regelung sind

a. das Liceo artistico, wo der Ausbildungsgang ab Beginn zweispra-

chig erfolgt,

b. die KME, soweit Schülerinnen und Schüler den Unterricht direkt

im dritten Semester beginnen.

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