413.211.2
CH-ZH
Art. 13 : Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement)
: Unterrichtsreglemen
Art. 13 : Unterrichtsreglemen
1 Der promotionswirksame Immersionsunterricht beginnt frü-
hestens nach der Probezeit.
2 Ausgenommen von dieser Regelung sind
a. das Liceo artistico, wo der Ausbildungsgang ab Beginn zweispra-
chig erfolgt,
b. die KME, soweit Schülerinnen und Schüler den Unterricht direkt
im dritten Semester beginnen.