413.211.1
CH-ZH
Art. 8 : Disziplinarreglement der Mittelschulen
Art. 8
Jede Beeinträchtigung des Schulbetriebs ist untersagt. Dazu Beeinträchti-
gehören insbesondere
a. Verstösse gegen die Hausordnung und schulinterne Erlasse,
b. Nichtbefolgen von Anweisungen der Schulleitung, Lehrpersonen
und anderen von der Schulleitung ermächtigten Personen,
c. Stören des Unterrichts,
d. physische und psychische Gewaltandrohung oder Gewaltanwen-
dung,
e. Übertragung und Aufzeichnung von Bild und Ton auf elektro-
nische Datenträger ohne ausdrückliche Genehmigung der betrof-
fenen Personen,
f. öffentliche Herabsetzung von Angehörigen und Gästen der Schule,
g. unlauteres Verhalten bei Prüfungen und Hausarbeiten.
gung des Schul-
betriebs
1. 10. 20-110
1
413.211.1
Disziplinarreglement der Mittelschulen
Rauchen und
Konsum von
psychoaktiven
Substanzen