Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.21 MSGLESLSM CH-ZH

Art. 40 : Mittelschulgesetz (MSG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (57 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 40

1 Der Regierungsrat erlässt die Verordnung6.

2 Die Ausführungsbestimmungen von § 37 bedürfen der Genehmi-

gung des Kantonsrates.

Aufhebung bis-

herigen Rechts

← Art. 39 Mittelschulgesetz (MSG) Art. 41. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden folgende Gesetze →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →