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Art. 38a : Mittelschulgesetz (MSG)

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Art. 38a

14 1 Die Regelung gemäss § 11 a über den Entzug des Lehr-

diploms und die Unterrichtsberechtigung gilt auch für Lehrpersonen

an nichtstaatlichen Mittelschulen, die über eine Bewilligung gemäss

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