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413.21 MSGLESLSM CH-ZH

Art. 38 : Mittelschulgesetz (MSG)

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Art. 38

12 Nichtstaatliche Mittelschulen, die kantonal anerkannte Aus- Aufsicht

bildungsabschlüsse anbieten, unterstehen der Aufsicht des Kantons.

1.7. 22-117

11

413.21

Mittelschulgesetz (MSG)

Entzug des

Lehrdiploms

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