Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 34 : Mittelschulgesetz (MSG)

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Art. 34

Der Regierungsrat kann mit anderen Kantonen Vereinba- Vereinbarungen

rungen über Schulbeiträge abschliessen.

mit anderen

Kantonen

3. Teil: Nichtstaatliche Mittelschulen

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