Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.21 MSGLESLSM CH-ZH

Art. 19 : Mittelschulgesetz (MSG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (57 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19

1 Die Schülerinnen und Schüler einer Schule können sich in Schüler-

organisation zusammenschliessen. Die Statuten der Schüler- organisation

organisation bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

2 Die Schülerorganisation wählt die Vertretung der Schülerschaft

für den Gesamtkonvent.

← Art. 18 Mittelschulgesetz (MSG) Art. 20 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →