413.21
MSGLESLSM
CH-ZH
Art. 19 : Mittelschulgesetz (MSG)
Art. 19
1 Die Schülerinnen und Schüler einer Schule können sich in Schüler-
organisation zusammenschliessen. Die Statuten der Schüler- organisation
organisation bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
2 Die Schülerorganisation wählt die Vertretung der Schülerschaft
für den Gesamtkonvent.