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413.112 MBVVO CH-ZH

Art. 8 : Mittel und Berufsschullehrervollzugsverordnung (MBVVO)

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Art. 8

Der Altersrücktritt erfolgt auf Ende eines Semesters.

Altersrücktritt

1.4.24-124

1

413.112

III. Lohn

Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung (MBVVO)

Lohnzahlung

Schulpraktika

Lohn-

erhöhungen

Rückstufung

Lohn-

fortzahlung

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